Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RAINBOW Computertechnik GmbH

1. Geltung der Bedingungen

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuelle entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der RAINBOW Computertechnik GmbH schriftlich bestätigt werden.

Die in Katalogen, Rundschreiben, Preislisten, Prospekten und Anzeigen gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz von der RAINBOW Computertechnik GmbH ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zugesicherten Daten.

2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung

Die Angebote der RAINBOW Computertechnik GmbH sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der RAINBOW Computertechnik GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Die Verkaufsangestellten der RAINBOW Computertechnik GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager der RAINBOW Computertechnik GmbH. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages zzgl. Lagerkosten.

Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der RAINBOW Computertechnik GmbH durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass die RAINBOW Computertechnik GmbH einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die RAINBOW Computertechnik GmbH für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. Die RAINBOW Computertechnik GmbH kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

3. Preise

Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste der RAINBOW Computertechnik GmbH, jedoch mit der Maßgabe, das die RAINBOW Computertechnik GmbH berechtigt ist, ggf. eingetretene Preiserhöhungen (Veränderungen der Wechselkurse, Rohstoff-Verteuerungen, Frachten und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben.

Alle Preise verstehen sich ab Lager der jeweiligen Filiale oder bei Direktversand ab Lager Marl.

4. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf kann in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: RAINBOW Computertechnik GmbH , Brassertstrasse 125, D-45768 Marl (NRW); Fax: 02365-963724 ; E-Mail: rainbow@rainbow-ct.de

Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

5. Gewährleistung und Haftung

Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.

Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sind bei Kauf bzw. Abholung in der jeweiligen Filiale unverzüglich geltend zu machen. Bei Versand ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen, Transportschäden o.ä. müssen innerhalb von 7 Tagen geltend gemacht werden. Garantiereparaturen können nur dann erfolgen, wenn die Ware im Original mit Zubehör, Kabel, Software und Handbücher, komplett an die RAINBOW Computertechnik GmbH geliefert wird.

Bei Versand muss die Ware frei eintreffen und wird von der RAINBOW Computertechnik GmbH unfrei wieder ausgeliefert. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne die Vorlage der Rechnungs.-bzw. Lieferscheinkopie ist keine Garantie-Reparatur möglich. Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Batterien und weitere Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum der RAINBOW Computertechnik GmbH über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung, bzw. Nachnahme geleistet werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. Für Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet die RAINBOW Computertechnik GmbH wie folgt:

Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der RAINBOW Computertechnik GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweislich in folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht der RAINBOW Computertechnik GmbH erstreckt sich auch auf den Ort der Nachbesserung. Die RAINBOW Computertechnik GmbH kann verlangen, dass der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferers zu bringen hat.

6. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

Bei Softwarelieferungen gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.

7. Serviceleistungen

Sämtliche Serviceleistungen der RAINBOW Computertechnik GmbH z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht der RAINBOW Computertechnik GmbH bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag, sowie nach ihren Servicevorstellungen.

Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen der RAINBOW Computertechnik GmbH erforderlich sind. Die Preise für die Serviceleistungen der RAINBOW Computertechnik GmbH bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste der RAINBOW Computertechnik GmbH. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15% überschritten werden.

Die Leistung der RAINBOW Computertechnik GmbH gilt als angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird. Die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der RAINBOW Computertechnik GmbH eintritt.

8. Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter dann geltenden besonderen Bestimmungen zzgl. Aufgeld vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen sind sofort fällig.

Die RAINBOW Computertechnik GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung, sofern ihr oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die RAINBOW Computertechnik GmbH ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt.

Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die RAINBOW Computertechnik GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Kommt der Kunde mit der Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden der RAINBOW Computertechnik GmbH Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditfähigkeit des Kunden schließen lassen, so ist die RAINBOW Computertechnik GmbH berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften, sofern fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von der RAINBOW Computertechnik GmbH gelieferten Waren zu fordern. Die RAINBOW Computertechnik GmbH ist auch dann berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.

Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der RAINBOW Computertechnik GmbH-Forderungen nicht.

9. Eigentumsvorbehalt

Die RAINBOW Computertechnik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der RAINBOW Computertechnik GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus den Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt.

Bei der Verarbeitung der Ware der RAINBOW Computertechnik GmbH durch den Kunden gilt die RAINBOW Computertechnik GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die RAINBOW Computertechnik GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Ware der RAINBOW Computertechnik GmbH mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis auf die RAINBOW Computertechnik GmbH über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Fall als Verwahrer.

Hat der Kunde auf von der RAINBOW Computertechnik GmbH gelieferten und noch im Eigentum der RAINBOW Computertechnik GmbH stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum der RAINBOW Computertechnik GmbH davon unberührt.

Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren an denen die RAINBOW Computertechnik GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils der RAINBOW Computertechnik GmbH an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an die RAINBOW Computertechnik GmbH ab. Auf Verlangen der RAINBOW Computertechnik GmbH hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der RAINBOW Computertechnik GmbH stehenden Waren über den Standort der vermieteten waren und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an die RAINBOW Computertechnik GmbH abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Waren die Forderung der RAINBOW Computertechnik GmbH um mehr als 25%, so wird die RAINBOW Computertechnik GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Unsicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind der RAINBOW Computertechnik GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist der RAINBOW Computertechnik GmbH das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Investitionen durch die RAINBOW Computertechnik GmbH hat der Kunde zu tragen.

10. Versand und Gefahrenübergang

Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt die RAINBOW Computertechnik GmbH die günstigste Versandart ( Bahn bzw. Spedition, Post oder UPS ) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Geschäftsräume Marl. Die RAINBOW Computertechnik GmbH ist auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen wird.

Bei LKW-Versand werden die Waren der RAINBOW Computertechnik GmbH routinemäßig SVS/RVS - versichert, sofern der RAINBOW Computertechnik GmbH keine Verbotserklärung vorliegt.

Bei Sendungen des Kunden an die RAINBOW Computertechnik GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der RAINBOW Computertechnik GmbH. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen geht auf den Käufer über, sobald die RAINBOW Computertechnik GmbH die an dem Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.

Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

11. Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf.

Verbindliche Auskünfte, bezogen auf die Ausfuhr, erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

12. Datenschutz

Die RAINBOW Computertechnik GmbH wird die Daten der Kunden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ( 26 BDSG ) - EDV - mäßig speichern und verarbeiten.

13 Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA,EKA6, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist Marl. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Marl, auch für Klagen im Wechsel - und Scheckprozess.

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